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Musische Ausbildungsrichtung

OHNE MUSIK WÄRE DAS LEBEN EIN IRRTUM    (Friedrich Nietzsche)

---I> Informationsfilm zum musischen Zweig

---I> Interaktives Fotobuch zur Musiklandschaft des GvSG

---I> FAQ zum musischen Zweig

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  • Der musische Zweig ist für alle Kinder geeignet, die Freude am Singen und Musizieren haben.
  • Die aktive Beschäftigung mit Musik und Kunst bietet in Bezug auf die Ausbildung intellektueller, emotionaler, kreativer und sozialer Fähigkeiten tiefgehende Anregungen.
  • Das Musizieren in den Chören, Orchestern, Kammermusikgruppen und Bands bereitet die Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise auf die komplexen Aufgaben, die die heutige Welt stellt, vor.
  • Für die Aufnahme am Gymnasium gelten die üblichen Übertrittsbestimmungen. Zusätzlich ist im Zeugnis der Grundschule die Note 1 oder 2 im Fach Musik erforderlich (ersatzweise wird ein Eignungsgespräch angeboten).
  • Musik wird im musischen Zweig von der 5. bis zur 11. Klasse in drei Wochenstunden unterrichtet: zwei im Klassenverband und eine als Instrumentalstunde in Gruppen von je zwei bis drei Schülern.
  • Jedes Kind muss verpflichtend von der 5. – 11. Klasse ein Instrument lernen, Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
  • Für den Instrumentalunterricht gibt es zwei Möglichkeiten: kostenfreien Instrumentalunterricht in der Gruppe an der Schule oder Instrumentalunterricht auf eigene Kosten bei einem qualifizierten Privatlehrer außerhalb der Schule.
  • Für einige Instrumente kann im Gymnasium keine Lehrkraft zur Verfügung gestellt werden. Der Unterricht muss in diesem Fall privat genommen werden (siehe hierzu Infoblatt „Musischer Zweig"). 
  • In den Jahrgängen 5 und 6 wird zusätzlich im Umfang von einer Wochenstunde der Umgang mit der eigenen Stimme trainiert.
  • Im musischen Zweig ist Latein die zweite Fremdsprache.
  • Im Vergleich zum sprachlichen Gymnasium entfällt die Verpflichtung zur dritten Fremdsprache.
  • Im Vergleich zum naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium entfallen in der Mittelstufe zusätzliche Profilstunden in Physik oder Chemie sowie der verpflichtende Informatikunterricht.
  • Das Fach Musik ist innerhalb der musischen Ausbildungsrichtung als Kernfach dem Fach Deutsch, den Fremdsprachen und den Fächern Mathematik und Physik gleichgestellt.
  • Neben dem Fach Musik erhält das Fach Kunst eine bedeutende Stellung. Es wird im musischen Zweig auch in der Mittelstufe (ab der 8. Jahrgangsstufe) mit zwei Wochenstunden unterrichtet.
  • In der Mittelstufe wird der Unterricht im Fach Sport um eine Stunde erhöht.
  • Alle anderen Fächer werden im musischen Zweig im selben Umfang unterrichtet wie in allen anderen Zweigen.
  • Unabhängig von der Zweigwahl in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 gilt in der Oberstufe für alle Schüler dasselbe Unterrichtsangebot.
  • Der musische Zweig lässt sich auch mit dem PZW-Programm (Partnerschule des Wintersports) kombinieren.

 Wenn Sie aufgrund dieses Profils des musischen Zweigs neugierig geworden sind, dann können sie sich mit dem Faltblatt „Musischer Zweig“ näher informieren.

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